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DAS BILDUNGSPAKETFINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG FÜR NACHHILFE: LEISTUNGEN FÜR BILDUNG UND TEILHABE


Das Bildungspaket dient der Lernförderung zur Erreichung des Klassenziels auch für Kinder aus finanziell schwachen Familien.


Beantragen können den Gutschein für Bildung und Teilhabe alle Leistungsempfänger: Empfänger von Hartz IV, Sozialhilfe, Wohngeld oder Bezieher des Kinderzuschlags.


Für die finanzielle Unterstützung der Nachhilfe benötigen Sie den Bildungsgutschein Ihrer zuständigen Stelle (Landkreis, Jobcenter..) sowie das ausgefüllte Formular der Schule: „Bestätigung der Schule über vorübergehenden Lernförderbedarf“.

WIR UNTERSTÜTZEN SIE  BEI IHREM ANTRAG AUF LEISTUNGEN AUS DEM BILDUNGSPAKET

BildungsgutscheinJedes Kind muss lernen dürfen!

Wenn Schüler Probleme beim Lernen und mit schlechten Noten haben, können finanziell schwächere Familien unter bestimmten Bedingungen Unterstützung erhalten, damit Kinder und Jugendliche eine passende Nachhilfe oder Lernförderung erhalten können. 

Wir informieren und beraten Eltern und Lehrer über die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Nachhilfe im Rahmen des Bildungspaketes. Bei uns können Sie Ihr Kind testen lassen und erfahren, wie Sie den Bildungsgutschein beantragen.

WER HAT ANSPRUCH AUF LEISTUNGEN AUS DEM BILDUNGSPAKET?

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, bzw. deren Eltern, die Leistungen beziehen (z.B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld), haben lt. Bundesministerium für Arbeit und Soziales  Anspruch auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe. 

Berechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Darüber hinaus kann ein Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes bestehen, wenn das Kind bzw. seine Eltern zwar keine der genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht gedeckt werden können.
Das Bildungs- und Teilhabepaket gilt grundsätzlich für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren.

Wesentliches Ziel ist die Versetzung in die nächste Klasse, also ein ausreichendes Leistungsniveau. Im Einzelfall kommen neben der Versetzung auch andere Lernziele, wie die Note in Englisch zu verbessern oder die Förderung bei einer Lese-/Rechtschreibschwäche, in Betracht.

WO KANN DIE FÖRDERUNG ÜBER DAS BILDUNGSPAKET BEANTRAGT WERDEN?

Die Umsetzung des Bildungspakets wird unterschiedlich organisiert. Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket in der Regel an das Jobcenter. Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sind die Kommunen (Landkreis) zuständig. 

Fragen? Schreib uns doch einfach eine Mail an unseren Schulstandort: